Tarife mit 15, 30 und 65% Bioerdgas

Ihre klimaschonenden Alternativen

Alle Infos zum Gebäudeenergiegesetz auf einen Blick:

  • Eine gute Nachricht für alle, die in Ihrem Eigenheim bereits mit Gas heizen: Es ändert sich nichts für Sie. Sie müssen nicht aktiv werden und können Ihre Heizung weiter nutzen.
  • Für alle, die ab 01.01.2024 eine neue Gasheizung einbauen, gilt: Sie können dies weiterhin tun. Achten Sie darauf, dass Ihre neue Heizung H2-Ready ist.
  • Pfalzgas bietet Ihnen die zum jeweiligen Zeitpunkt notwendige Menge grünes Biogas oder 100% Wasserstoff an. Bereits heute können Sie in unseren Tarif Pfalzgas Bio mit Biogas-Anteil wechseln.

Voraussetzung zur Belieferung mit „Pfalzgas Bio“ ist der Abschluss unseres Sondervertrags „Pfalzgas Plus“. Diesen können Sie bequem in unserem Tarifrechner Erdgas beauftragen.

Das Auftragsformular zur Lieferung von „Pfalzgas Bio“ können Sie hier herunterladen.

„Pfalzgas Bio 15“ Besteht zu 15% aus Bioerdgas und zu 85% aus Erdgas.
Aufpreis 0,750 Cent/kWh brutto (netto 0,63 Cent/kWh).
„Pfalzgas Bio 30“ Besteht zu 30% aus Bioerdgas und zu 70% aus Erdgas.
Aufpreis 1,499 Cent/kWh brutto (netto 1,26 Cent/kWh).
„Pfalzgas Bio 65“ Besteht zu 65% aus Bioerdgas und zu 35% aus Erdgas.
Aufpreis 3,249 Cent/kWh brutto (netto 2,73 Cent/kWh).

Der Aufpreis bezieht sich auf die gesamte Jahresverbrauchsmenge. Der Preisanteil für „Pfalzgas Bio“ wird auf der Jahresverbrauchsabrechnung gesondert ausgewiesen. Aus einem Gasnetz entnommenes Gas gilt als Bioerdgas, soweit die Menge des entnommenen Gases im Wärmeäquivalent der Menge Biogas entspricht, die an anderer Stelle in Deutschland in das Erdgasnetz eingespeist wurde. Bioerdgas ist auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas.

Laufzeit: Unbefristet
Kündigungsfrist: 1 Monat

Unsere Energieberater beraten Sie gerne.
Rufen Sie uns kostenlos an unter: 0800 6040-268

Gemäß dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz gilt vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 der verminderte Umsatzsteuersatz von 7 %. Ab 01.04.2024 gilt wieder der reguläre Satz von 19 %.