Ihr günstiger Energieausweis

Unerlässlich – und bei Pfalzgas mit Rabatt

Der Energieausweis ist seit 2009 Pflicht. Eigentümer müssen bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ihrer Gebäude einen Energieausweis erstellen lassen. Wird ein Gebäude neu errichtet, verändert oder erweitert, muss unabhängig von Verkauf oder Vermietung ebenfalls ein Energieausweis erstellt werden.

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises:

1. Der Verbrauchsausweis

  • Der Verbrauchsausweis wird anhand des Verbrauchs der letzten drei Jahre erstellt.
  • Diesen erhalten Sie für einen Grundpreis von 170,00 Euro (inkl. 19% MwSt.).
  • Der Grundpreis gilt für ein Wohngebäude mit bis zu drei Wohnungen. Dieser erhöht sich um 11,90 Euro (inkl. 19% MwSt.) je weiterer Wohnung in diesem Gebäude.

2. Der Bedarfsausweis

  • Der Bedarfsausweis wird anhand des kalkulierten Energiebedarfs erstellt. Berechnungsgrundlagen sind die vorhandene Bausubstanz sowie die installierte Technik.
  • Der aufwändigere bedarfsorientierte Energieausweis kostet ab 390,00 Euro (inkl. 19% MwSt.).
  • Je nach Gebäudegröße, Bestandsaufnahme etc. können hier zusätzliche Kosten anfallen. Wir erstellen Ihnen gerne ein persönliches Angebot zu Ihrem Wohngebäude.

Bei diesen beiden Varianten ist die Verbrauchsdatenermittlung* bereits enthalten, sofern für den erforderlichen Zeitraum eine Belieferung durch Pfalzgas erfolgt ist.

Erdgaskunden der Pfalzgas erhalten einen Rabatt von zehn Prozent auf vorgenannte Preise!

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter Telefon: 06233 604-268 oder info@pfalzgas.de

Wir sind Ihnen gerne behilflich, Ihre Verbrauchsdaten zu ermitteln.

  • Wir berechnen dafür eine Pauschale von 35,70 Euro (inkl. 19% MwSt.). Dieser Pauschalpreis gilt für eine Messstelle pro Gebäude über einen zusammenhängenden Verbrauchszeitraum von drei Jahren.
  • Die Kostenpauschale erhöht sich um 5,95 € (inkl. 19% MwSt.) für jede weitere Messstelle in diesem Gebäude.

Hinweis: Diese Auskunft kann aus Gründen des Datenschutzes nur von unseren Vertragspartnern oder mit deren ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung erfolgen. Handelt es sich allerdings um eine Immobilie mit mehr als zwei Wohnungen, können die Verbrauchsdaten auch kumuliert für das ganze Gebäude ermittelt werden, sofern keine Rückschlüsse auf den Verbrauch eines Einzelnen gezogen werden können. Die Kostenberechnung erfolgt zu den vorgenannten Preisen nach Anzahl der Messstellen.

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