Der Energieausweis ist seit 2009 Pflicht. Eigentümer müssen bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ihrer Gebäude einen Energieausweis erstellen lassen. Wird ein Gebäude neu errichtet, verändert oder erweitert, muss unabhängig von Verkauf oder Vermietung ebenfalls ein Energieausweis erstellt werden.
Es gibt zwei Varianten des Energieausweises:
1. Der Verbrauchsausweis
2. Der Bedarfsausweis
Bei diesen beiden Varianten ist die Verbrauchsdatenermittlung* bereits enthalten, sofern für den erforderlichen Zeitraum eine Belieferung durch Pfalzgas erfolgt ist.
Erdgaskunden der Pfalzgas erhalten einen Rabatt von zehn Prozent auf vorgenannte Preise!
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter Telefon: 06233 604-268 oder info@pfalzgas.de
Hinweis: Diese Auskunft kann aus Gründen des Datenschutzes nur von unseren Vertragspartnern oder mit deren ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung erfolgen. Handelt es sich allerdings um eine Immobilie mit mehr als zwei Wohnungen, können die Verbrauchsdaten auch kumuliert für das ganze Gebäude ermittelt werden, sofern keine Rückschlüsse auf den Verbrauch eines Einzelnen gezogen werden können. Die Kostenberechnung erfolgt zu den vorgenannten Preisen nach Anzahl der Messstellen.