Steuern, Abgaben und Umlagen

Details zum Gaspreis

Grundsätzlich setzt sich der Erdgaspreis aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • dem Preis für Beschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen
    Der Preis für die Beschaffung und den Vertrieb des Gases entsteht im Wettbewerb unter den Gasanbietern – er kann somit unterschiedlich hoch sein und wird auch als Wettbewerbsanteil bezeichnet.
  • den staatlich regulierten Netzentgelten (feste Kosten für die Netzinfrastruktur)
    Die Entgelte für die Netznutzung und die staatlich veranlassten Preisbestandteile kann der Lieferant dagegen nicht beeinflussen. Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die regulierten Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. Dieser Anteil kann aber regional stark variieren. Zu den Netzentgelten zählen auch die Entgelte für Messung- und Messstellenbetrieb.
  • sowie den sogenannten staatlich veranlassten Preisbestandteilen wie zum Beispiel Steuern, Wegenutzungsentgelte, Abgaben und Umlagen

Die staatlich veranlassten Preisbestandteile, wie Steuern und Abgaben sowie Umlagen machen einen großen Teil des Erdgaspreises aus, diese sind derzeit:

  • die Energiesteuer
    Das Energiesteuergesetz regelt die Besteuerung von unterschiedlichen Energiearten. Für die Verwendung von Erdgas fällt pro Kilowattstunde ein Steuerbetrag von 0,55 Cent/kWh netto an.
  • die Konzessionsabgabe
    Energieversorger zahlen für die Nutzung von öffentlichen Verkehrswegen bei der Verlegung von Gasnetzen eine Konzessionsabgabe direkt an die Kommunen, also z. B. an die Gemeinden. Die Höhe dieser Abgabe richtet sich dabei nach der Einwohnerzahl der Kommune sowie nach der Art des Vertragsverhältnisses. Für Erdgas im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung, das ausschließlich für Kochen und Warmwasserbereitung verwendet wird, beträgt die Konzessionsabgabe im Netzgebiet der Pfalzgas derzeit 0,51 Cent/kWh netto. Für Erdgas im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung, das überwiegend für Heizzwecke (Heizgas) verwendet wird, beträgt die Konzessionsabgabe im Netzgebiet der Pfalzgas derzeit 0,22 Cent/kWh netto. Für Erdgas außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung, das auf der Grundlage von Sonderverträgen geliefert wird verwendet wird, beträgt die Konzessionsabgabe im Netzgebiet der Pfalzgas derzeit 0,03 Cent/kWh netto.
  • die Kosten aus dem BEHG (CO2-Preis)
    Zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele regelt das BEHG die Bepreisung von Treibhausgasemissionen aus Brennstoffen. Die CO₂-Bepreisung startet 2021 mit einem Zertifikatpreis von 25 €/Tonne und wird dann jährlich schrittweise angehoben. Der CO₂-Emissionsfaktor für Erdgas beträgt rd. 0,18 kg CO₂/kWh, dementsprechend liegt die preisliche Belastung für Endverbraucher je 10 €/Tonne CO₂-Zertifikate-Preis bei rund 0,18 Cent/kWh netto.
    CO2-Preis 2021 bis 2025
Jahr2021202220232024*2025*
CO2-Preis (netto)25 €/t30 €/t30 €/t45 €/t55 €/t
Aufschlag Erdgas (netto)0,4551 ct/kWh0,5461 ct/kWh0,5461 ct/kWh0,8163 ct/kWh0,9977 ct/kWh

* Berechnet auf Basis der im Zusammenhang mit dem Haushaltsgesetz für 2024 geplanten vorzeitigen Erhöhung und vorbehaltlich der finalen Gesetzesverkündigung.

  • die Speicherumlage gemäß § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
    Mit dem sogenannten Gasspeichergesetz hat die Bundesregierung geregelt, dass die Gasspeicher in Deutschland zu Beginn des Winters zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit ausreichend befüllt sein müssen und dazu verbindliche Füllstandsvorgaben festgesetzt. Die Kosten, die für diese staatlich regulierte Speicherbefüllung entstehen, werden gem. § 35e EnWG mit der Speicherumlage umgelegt.
    Die Speicherumlage beträgt netto:
    Ab 01.10.2022
    0,059 ct/kWh
    Ab 01.01.2023 (gegenüber der Vorperiode unverändert)
    0,059 ct/kWh
    Ab 01.07.2023
    0,145 ct/kWh
    Ab 01.01.2024
    0,186 ct/kWh
    Ab 01.07.2024
    0,250 ct/kWh
    Ab 01.01.2025
    0,299 ct/kWh
    Die nächstmalige Festsetzung der Gasspeicherumlage durch die Trading Hub Europe GmbH (THE) erfolgt zum 1. Juli 2025.
  • die Gasbeschaffungsumlage gemäß § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
    Die Bundesregierung hatte im August 2022 von ihrer Befugnis des § 26 EnSiG Gebrauch gemacht und mit einer neuen Gaspreisanpassungsverordnung Regelungen erlassen, wonach die Mehrkosten der Erdgasimporteure für die Ersatzbeschaffung aufgrund ausgefallener russischer Liefermengen gleichmäßig auf alle in Deutschland verkauften Erdgasmengen verteilt werden sollten. Die Gaspreisanpassungsverordnung wurde jedoch rückwirkend zum eigentlichen Tag des Inkrafttretens wieder außer Kraft gesetzt.
    Die Gasbeschaffungsumlage beträgt netto:
    Ab 01.10.2022
    0,0 ct/kWh (die ursprünglich vorgesehene Umlage von 2,419 Cent/kWh entfällt)
  • die Bilanzierungsumlage: zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird gemäß Beschluss der Bundesnetzagentur (GaBi Gas 2.0) vom Marktgebietsverantwortlichen (Trading Hub Europe für das gesamtdeutsche Marktgebiet gemäß § 20 1b) EnWG) u.a. eine Bilanzierungsumlage für Kunden im Standardlastprofil (SLP) erhoben.
    Die SLP-Bilanzierungsumlage beträgt netto:
    Ab 01.10.2022
    0,57 ct/kWh
    Ab 01.10.2023
    0,00 ct/kWh
    Ab 01.10.2024
    0,00 ct/kWh
    Die nächstmalige Festsetzung der Bilanzierungsumlage durch die Trading Hub Europe GmbH (THE) erfolgt zum 1. Oktober 2025.

Auf alle Preisbestandteile fällt zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe an.