Erdgas-Hausanschluss jetzt kostengünstiger

Ihr Anschluss an die Zukunft

Damit Sie den hohen Komfort einer modernen Erdgas-Versorgung nutzen können, benötigen Sie einen Erdgas-Hausanschluss. Der Anschluss ans Pfalzgas Erdgasnetz ist in den von uns versorgten Ortsteilen problemlos möglich.

Hier haben Sie die Möglichkeit durch Eingabe Ihrer Postleitzahl oder des Ortes die zuständige Betriebsstelle zu finden.

Das kostet der Hausanschluss:

Für den Anschluss an die Versorgungsleitung, die Verlegung der Netzanschlussleitung einschließlich Tiefbau, der Hauseinführung (ein Mauerdurchbruch), der Hauptabsperreinrichtung wird unabhängig von der Länge der Netzanschlussleitung und deren Lage zunächst eine Pauschale in folgender Höhe berechnet:

1.190,00 Euro inkl. 19% MwSt. (1.000,00 Euro netto) bei Bestandsgebäuden

595,00 Euro inkl. 19% MwSt. (500,00 Euro netto) bei Neubauten

Für alle in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 fertig gestellten Hausanschlüsse wird der verminderte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent aus dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz berücksichtigt: Der Bruttopreis beträgt demnach für Bestandsgebäude 1.070,00 Euro und bei Neubauten 535,00 Euro.

 

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Neubauten im vorgenannten Sinne sind nur Gebäude, bei denen die Herstellung des Anschlusses im Zuge der Errichtung des Gebäudes erfolgen kann und welche noch nicht über eine angelegte Außenanlage verfügen.

Überschreitet die Länge der Hausanschlussleitung gerechnet ab Straßenmitte (öffentliche Verkehrsfläche) bis zur Hauptabsperreinrichtung die Strecke von 10 m, werden je angefangene Streckenmeter zusätzlich 83,30 Euro inkl. 19% MwSt. (70,00 Euro netto) berechnet bzw. 74,90 Euro inkl. 7 % MwSt in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024.

Die veröffentlichten Preise und Produkte gelten nur im Netzgebiet der Pfalzgas GmbH.

Download: Auszug aus Ergänzende Bedingungen der Pfalzgas GmbH zur NDAV ab 01.01.2024
Download: Auszug aus Ergänzende Bedingungen der Pfalzgas GmbH zur NDAV ab 01.01.2022

Anfrage zur Herstellung eines Hausanschlusses

 

Hiermit erteile(n) ich/wir Ihnen den Auftrag über die Herstellung/Veränderung eines Erdgas-Hausanschlusses zu meinem/unserem Ein-/Mehrfamilien-/Geschäftshaus mit

(erforderlich bei Neubaugebieten. Bitte Lageplan und Kellergrundrisszeichnung beifügen.)

Auftraggeberin/Auftraggeber



Bemerkungen


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Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)“, sowie die Ergänzenden Bedingungen der Pfalzgas zur NDAV, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden. Abgerechnet wird zu den zur Zeit der Verlegung gültigen Preisen; an die im Auftrag aufgeführten Preise halten wir uns jedoch 12 Monate gebunden. Die Haus-Innenleitungen und Gasgeräte dürfen nur von eingetragenen Installationsfirmen verlegt bzw. angeschlossen werden. Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt, dass in der vorgenannten Straße eine Versorgungsleitung verlegt wird. Innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss der Verlegungsarbeiten wird der Gasbezug (die Anschlussnutzung) aufgenommen.

 
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