Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass die ursprünglich geplante Gasbeschaffungsumlage (gemäß § 26 EnSiG) zum 1. Oktober 2022 nun doch nicht kommen soll. Die Pfalzgas wird die Umlage daher selbstverständlich auch nicht an ihre Kunden weiterberechnen. Leider ist es aufgrund dieser äußerst kurzfristigen Entscheidung nicht mehr möglich, alle Kunden rechtzeitig per Briefpost darüber zu informieren. Die Pfalzgas versichert, alle gesetzlichen Vorgaben in ihren Abrechnungen berücksichtigen.