Neues Heizungsgesetz:

Mehr Wahlfreiheit für Bürger und mehr Transformation im Gassystem

Kaum stehen die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, gibt es neben Lob natürlich auch schon Kritik. Bedeutet das neue Gesetz nun einen Rückschritt für die Klimaziele oder kann am Ende schneller CO2 eingespart werden? Was hat es mit der Grüngasquote auf sich? Gibt es überhaupt genug grünes Gas und kann es bezahlt werden oder droht jetzt die viel zitierte Kostenfalle? Antworten auf diese und weitere oft gestellte Fragen zur Reform des Heizungsgesetzes haben wir hier für Sie zusammengestellt

Was soll sich denn mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), welches das bisherige Heizungsgesetz ablösen soll, überhaupt ändern?

Es sollen wesentliche Regelungen des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gestrichen werden, die als Kern des so genannten Heizungsgesetzes gelten. Damit entfällt vor allem die Vorgabe, dass neu installierte Heizungen in der Regel zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen und die Vorgabe, bis 2045 keine fossilen Brennstoffe mehr einzusetzen. Dennoch bleibt das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 auch im Gebäudesektor erhalten!

Aber wie soll dieses Ziel der Klimaneutralität denn nun erreicht werden?

Das neue Gesetz soll den Wandel zu klimafreundlichen Heizsystemen weiter unterstützen und sieht einen umfassenden Katalog an Maßnahmen vor. So sollen weiterhin z.B. effiziente Gebäude und effiziente Wärmenetze gefördert werden. Aber die Herangehensweise wird sich grundsätzlich ändern: Das neue Gesetz soll technologieoffener, flexibler und praxistauglicher werden. Gleichzeitig sollen in der Gebäudewärme zusätzliche Anreize für die Verwendung klimafreundlicher Brennstoffe geschaffen werden, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Der Hochlauf von Biomethan und Wasserstoff ab 2028 soll durch eine moderate Grüngasquote unterstützt werden.  So können künftig neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Voraussetzung ist, dass diese ab 1.1.2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“). Damit kann hoffentlich die Verunsicherung der Haushalte aufgelöst werden, die zu einem Einbruch des Heizungsmarktes geführt hatte: eine Vielzahl von Haushalten, Gewerbetreibenden und mittelständischen Industriebetrieben waren mit der Umsetzung der Anforderungen des GEG beim Heizungswechsel schlicht finanziell überfordert. Dadurch konnten im Ergebnis in den letzten Jahren entgegen des eigentlichen Zieles keine wesentlichen CO2-Einsparungen mehr erfolgen. Wenn jetzt wieder mehr Heizungen erneuert werden, dann wird in jedem Fall auch schon allein durch die effizientere Technologie einer neuen Heizung wieder mehr und schneller CO2 eingespart und die steigende Grüngasquote kann dann noch einen zusätzlichen Beitrag leisten.

Was bedeutet denn Grüngasquote?

Die Grüngasquote verpflichtet Gasversorger wie Pfalzgas, den Anteil klimafreundlicher Gase für die gesamten in Verkehr gebrachten Gasmengen schrittweise zu erhöhen. Diese Verpflichtung sorgt so für einen verlässlichen Hochlauf von Biomethan, synthetischem Methan und Wasserstoff. Die Grüngasquote soll bereits ab 2028 mit einem Anteil von einem Prozent beginnen und dann sukzessive erhöht werden. So ist nicht mehr nur der Bürger in der Pflicht, sondern das bestehende Gasnetz wird systematisch schon durch die Versorger dekarbonisiert, wie es auch bereits bei Strom und Fernwärme erfolgt.

Was bedeutet das neue GMG für mich, wenn ich eine neue Heizung in einem bestehenden Haus einbauen möchte?

Eigentümer, die ihre Heizung austauschen müssen oder wollen, können wieder selbst entscheiden, welche Heizung es werden soll. Sie können aus einem Katalog von Optionen wählen: Wärmepumpen, Hybridmodelle, Biomasse, Gas- oder Ölheizung sind möglich. Wer eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, muss allerdings beachten, dass er nach und nach den Anteil an grünem Öl oder Gas erhöhen muss. Im Gesetz ist von der sogenannten „Biotreppe“ die Rede: Ab 2029 wird mit einem Anteil von 10 Prozent begonnen. Den weiteren Anstieg bis 2040 legt das Gesetz in drei Schritten fest.

Was bedeutet das neue GMG für mich, wenn ich ein neues Haus baue?

Im EU-Recht ist vorgesehen, dass ab 2028 für öffentliche Nichtwohngebäude und ab 2030 alle Neubauten  strengere klimafreundlichere Vorgaben gelten. Die Wärmeversorgung muss dann vollständig aus erneuerbaren oder CO2-armen Quellen stammen. Das bedeutet in der Praxis, dass Bauherren dann nur noch die Wahl zwischen einer Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse haben. Bis dahin gelten aber erst einmal für die Wärmeerzeugung die gesetzlichen Regelungen des GMG für den Gebäudestand (s. vorherige Frage)

Wie viel teurer wird Heizen mit der Biogastreppe?

Pfalzgas hat schon frühzeitig Biogastarife umgesetzt, damit die bisherigen Anforderungen des GEG erfüllt werden konnten. Diese sind sehr wettbewerbsfähig: Auf Basis der aktuellen Preise ergibt sich mit einem 10 prozentigem Biogasanteil ein Aufschlag von rund 0,33 Cent/kWh. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 18.000 kWh sind das Mehrkosten von gerade mal knapp 5 € im Monat.

Reichen denn die Mengen zusammen mit der Grüngasquote überhaupt aus und wird der Preis dann durch die höhere Nachfrage nicht doch steigen?

Ein zehnprozentiger Anteil für die im GMG benannte Biomethantreppe ab 2029 würde bei aktuellen Modernisierungsraten von 275.000 Gasgeräten einen jährlichen Bedarfszuwachs von lediglich ca. 0,55 Terawattstunden (TWh) bedeuten und derzeit werden in Deutschland bereits ca. 100 TWh Biogas produziert. Vielfältige Studien bestätigen ein weiteres Ausbaupotenzial auf 304–652 TWh. Die verfügbaren Mengen sind also bereits jetzt relativ hoch. Hinzu kommen zusätzliche Ausbauchancen durch effizientere Anlagennutzung, biologische Methanisierung sowie internationale Partnerschaften. Die Quote wird also perspektivisch immer leichter zu erfüllen sein. Wie bei grünem Strom und Fernwärme gilt aber auch für grüne Gase: Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Eine gut gestaltete Quote kann die Mehrkosten jedoch begrenzen, zumal für grünes Gas der CO2-Preis entfällt und anders als bei Strom keine Netzausbaukosten hinzukommen. Mit klaren politischen Rahmenbedingungen können grüne Gase in ausreichender Menge bereitgestellt und zu wettbewerbsfähigen Preisen angeboten werden. Damit verbinden wir Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit – und erreichen mehr Energiewende pro investiertem Euro.

Aber es ist doch immer wieder die Rede von einer Kostenfalle, wenn ich mich wieder für eine Gas- oder Ölheizung entscheide, weil die Preise wegen der CO2-Bepreisung deutlich steigen. Stimmt das etwa nicht?

Bei diesen Preisprognosen wird zumeist ein unrealistisch hoher CO2-Preis von z.B. 300 € pro Tonne CO2 und mehr unterstellt. Aktuell liegt der CO2-Preis im nationalen Emissionshandel bei 65 €/Tonne. Grundsätzlich sind diese vielfach zitierten Preise ja aber erst mal auch nur theoretische Preise, die realisiert werden müssen, wenn die Klimaneutralität bis 2045 ohne zusätzliche Begleitmaßnahmen zur Emissionssenkung erreicht werden soll. In der Realität senken klimaschutzbezogene Förderungen und rechtliche Einschränkungen aber den Anstieg des CO2-Preises. Auch besteht das politische Ziel der EU, den Preis zu dämpfen, um soziale Verwerfungen zu vermeiden. Wer behauptet, dass der CO2-Preis nur Erdgas und Öl belastet, sagt außerdem nur die halbe Wahrheit bzw. verschweigt, dass z.B.  auch der Strompreis von einem Anstieg der CO2-Preise nicht unbelastet bleiben wird. Zwar können sinkende Börsenstrompreise und Erzeugungspreise für erneuerbare Energien den Strompreis grundsätzlich entlasten aber zugleich brauchen wir immer mehr Strom – und zwar nicht nur für die zunehmende Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors, sondern z.B. auch um den Energiehunger von Rechenzentren für die zunehmende Internetnutzung und die boomende KI zu stillen. Insofern wird es auch in der Elektrifizierung absehbar nicht gelingen, bei steigendem Strombedarf auf 100 % erneuerbare Energien zu kommen.  Und da nach der so genannten „merit order“-Regel das teuerste Kraftwerk den Strompreis setzt, wird dies zu allermeist noch ein fossiles Kraftwerk sein, welches dann ebenfalls durch den hohen CO2-Preis belastet wird und damit auch den Strompreis verteuert.