Pfalzgas übernimmt die Gasversorgung von den Gemeindewerken Münchweiler zum 01.01.2027

Sicher haben Sie es schon mitbekommen: die Gemeindewerke Münchweiler stellt den Gasvertrieb in den Ortsgemeinden Münchweiler, Merzalben und Ruppertsweiler ein und verkauft das Gasnetz an die Pfalzgas GmbH.

Die wichtigste Nachricht vorab: Ihre Gasversorgung ist gesetzlich geschützt. Niemand sitzt plötzlich im Kalten. Pfalzgas freut sich auf die Belieferung der neuen Kunden in Münchweiler, Merzalben und Ruppertsweiler. Weitere Informationen zu häufigen Fragen haben wir Ihnen auf dieser Seite im Folgenden zusammengestellt:

Muss ich das von Pfalzgas zugesendete Lieferangebot annehmen und was passiert, wenn ich das Angebot nicht annehme?

Bis Ende September werden Sie ein Lieferangebot von Pfalzgas per Post erhalten.

Eine Angebotsannahme wäre sinnvoll, da die GWM die Belieferung und den Netzbetrieb komplett aufgeben und die Lieferung einstellen. Das neue Angebot der Pfalzgas ist zudem deutlich günstiger als die Grundversorgung und der bisherige Sondervertrag der Gemeindewerke Münchweiler.
Das Pfalzgas-Angebot muss aber niemand annehmen. Besteht am 01.01.2027 kein Liefervertrag mit einem Lieferanten fallen Kunden mit Anschluss an das Erdgasnetz zu diesem Datum in die gesetzliche Ersatzversorgung.

Ab wann kann ich von Pfalzgas beliefert werden?

Pfalzgas kann ab 01.01.2027 Erdgas liefern. Sollte ein Interessent bereits vorher einen Liefervertrag benötigen (z.B. grundversorgte Kunden, oder weil der aktuelle Gasliefervertrag bereits vor dem 31.12.2026 endet, kann dies als Wunschdatum im Auftragsformular eingetragen werden. Pfalzgas wird versuchen die Kunden so schnell wie möglich zu beliefern, sofern der aktuelle Lieferant dies nicht wegen Vertragsbindung ablehnt.

Was wird genau angeboten und wie funktioniert der Vertragsabschluss?

Angeboten wird der Erdgas Sondervertrag „Pfalzgas Plus 28“ mit einer Erstlaufzeit bis 30.06.2028.
Der Auftrag zur Lieferung kann per Rückumschlag zurückgesendet werden, oder abfotografiert per E-Mail an . Es muss nur das Auftrags-Exemplar für Pfalzgas unterschrieben zurückgesendet werden.
Der Vertrag kann auch auf der Website im Tarifrechner abgeschlossen werden.
Während der Erstlaufzeit ändern sich nur die automatisch veränderlichen Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben oder Umlagen. Der Energiepreis incl. Netzentgelte und CO2-Preis sind während der Erstlaufzeit bis 30.06.2028 fix.

Muss ich den Gaszähler wegen des Netzbetreiberwechsels ablesen?

Der alte Netzbetreiber GWM wird im laufenden Jahr nochmal den Zählerstand ablesen und diesen auch dem neuen Netzbetreiber zur Verfügung stellen.
Pfalzgaskunden können Ihren Zählerstand zum Lieferbeginn auch im Kundenportal der Pfalzgas erfassen oder über die Zählerstandserfassung auf der Website.

Wer liest zukünftig die Gaszähler ab?

Pfalzgas wird einmal jährlich eine Ablesekarte zusenden mit der Bitte um Ablesung.
Dort werden dann auch Kontaktdaten genannt, wo die Zählerstände künftig hin gemeldet werden können.

Ich bin aktuell in der Ersatzversorgung bei den Gemeindewerken, wie wird das geregelt?

Der zuständige Netzbetreiber (bis 31.12.2026 GWM, ab 01.01.2027 Pfalzgas) kümmert sich wie gewohnt um die Zuordnung aller Lieferstellen zu einem Lieferanten, bzw. zum Grundversorger, so dass die Prozesse wie vorgesehen laufen und die Versorgung mit Erdgas jederzeit sichergestellt ist.

Was passiert mit meinem aktuellen Erdgasliefervertrag?

Der zum 01.01.27 gewählte Lieferant wird ganz normal liefern.
Läuft ein Vertrag zum Jahresende aus, kann ein neuer Lieferant gewählt werden, bspw. auch das Lieferangebot der Pfalzgas – auch zu finden im Tarifrechner.
Alle Lieferanten werden über den Wechsel des Netzbetreibers informiert, so dass alle Prozesse wie vorgesehen funktionieren.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich vor dem 31.12.26 noch einen Gas-Hausanschluss beauftragen möchte?

Der Kunde kann sich für einen Hausanschluss telefonisch kostenfrei unter 0800 604 0268 oder über das Kontaktformular auf der Website www.pfalzgas.de oder per E-Mail an an die Pfalzgas wenden.

Wer ist für Zählerstandskorrekturen oder Abstimmung mit einem Drittlieferanten bis 31.12.2026 zuständig?

Bis 31.12.2026 ist noch der alte Netzbetreiber GWM bzw. seine beauftragten Dienstleister zuständig. Pfalzgas hat bis zur Übergabe noch keinen Zugriff auf Daten.

Wer ist zuständig bis 31.12.2026 wenn es Probleme mit einem Lieferantenwechsel gibt oder etwas bis 31.12.2026 mit einem Lieferanten abgestimmt werden muss?

Bis 31.12.2026 ist noch er alte Netzbetreiber GWM bzw. seine beauftragten Dienstleister zuständig. Pfalzgas hat bis zur Übergabe noch keinen Zugriff auf Daten.

Welche Störungshotline ist für Gas zuständig, z.B. bei Gasgeruch oder einem Baggerschaden?

Die Zentrale Rufbereitschaft erreicht man unter 0800 1003448 , die Nummer ist vor und nach dem Netzbetreiberwechsel gleich, da Pfalzgas diese Dienstleistung bereits jetzt im Auftrag der GWM erbringt.

Mein Zähler in Münchweiler Merzalben Ruppertsweiler ist gesperrt, an wen muss ich mich wenden?

Der zum jeweiligen Zeitpunkt zuständige Netzbetreiber wird vom Lieferanten mit der Öffnung der Lieferstelle beauftragt, sobald alle Forderungen des Kunden beim jeweiligen Lieferanten beglichen sind. Ohne Auftrag durch den Lieferanten kann der Zähler nicht geöffnet oder neu gesetzt werden.
Bei einem Einzug mit gesperrten oder ausgebauten Zähler muss sich der Kunde an den jeweils zum Zeitpunkt zuständigen Netzbetreiber wenden. Bis 31.12.2026 also noch an die Gemeindewerke Münchweiler.