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Zur Bearbeitung Ihres Förderantrages benötigen wir die Kopie der Handwerker-Rechnung. Die Förderprogramme sind bis zum 31.12.2024 gültig. Der Antrag für das jeweilige Förderprogramm muss bis spätestens 30.06.2025 gestellt sein. Die Förderprogramme gelten ausschließlich im Netzgebiet der Pfalzgas GmbH für Maßnahmen innerhalb eines Jahres ab Inbetriebnahme. Voraussetzung: Die Erdgaslieferung erfolgt über einen bestehenden oder neuen Erdgaslieferungsvertrag mit Pfalzgas mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr.
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