Ab dem 1. Oktober 2022 wird Pfalzgas die im Rahmen des sogenannten dritten Entlastungspakets der Bundesregierung zeitlich bis 31. März 2024 befristete Mehrwertsteuer-Senkung in vollem Umfang an ihre Kunden weitergeben.
Die Änderung des Steuersatzes wird bei der Berechnung neuer Abschlagszahlungen berücksichtigt und in den Jahresverbrauchsabrechnungen zeitanteilig automatisch verrechnet. Unsere Kunden müssen also nicht von sich aus aktiv werden, denn auch die Verbrauchsaufteilung erfolgt automatisch. Ein abgelesener bzw. mitgeteilter Zählerstand wird aber selbstverständlich bei der zeitlichen Abgrenzung der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Pfalzgas setzt Zeitscheibenmodell um
Entsprechend den Regeln des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) erfolgt die steuerlich korrekte Abrechnung des Gasverbrauchs bei Pfalzgas in den Schlussrechnungen über das so genannte Zeitscheibenmodell. Das heißt, unabhängig vom Stichtag der Jahresverbrauchsabrechnung werden Verbräuche, die in den Zeitraum der Steuersenkung fallen, anteilig mit dem verminderten Umsatzsteuersatz berechnet. Dies ist im Sinne der Gleichbehandlung aller Kunden gerechter als das sogenannte Stichtagsmodell, bei dem nur die Rechnungen berücksichtigt würden, die zufällig genau in den Zeitraum der Steuersenkung fallen.