Pfalzgas geht erfolgreich gegen unseriöse Methoden vor und spendet 8.000,– € für wohltätige Zwecke aus einer Vergleichszahlung

Mit einer Abmahnung ist Pfalzgas erfolgreich gegen unlautere Wettbewerbsmethoden vorgegangen. Im vorliegenden Fall ging es um wiederholte unerwünschte Telefonwerbung eines großen bundesweiten Anbieters. Zur Einstellung des Ordnungsmittelverfahrens erklärte sich der unlautere Wettbewerber zu einer Vergleichszahlung in Höhe von 8.000,– € bereit, die Pfalzgas an mehrere wohltätige Einrichtungen spendet.

„Unlautere Methoden sind leider kein Einzelfall, wir stellen derzeit leider immer häufiger fest, dass unerlaubte Telefonwerbung betrieben wird oder unseriöse Vertriebsbeauftrage von Wettbewerbern sich auch bei Haustürgeschäfteninsbesondere ältere Menschen als Zielpersonen aussuchen“, informiert der Vertriebsleiter der Pfalzgas, Werner Brommko. „Bei vergleichbaren Anrufen, wie wir sie jetzt erneut erfolgreich abgemahnt haben, ist daher immer Vorsicht geboten, denn die Anrufer sind meist darauf geschult, ihre Opfer zu überrumpeln und zu einem telefonischen Vertragsabschluss zu verleiten, indem sich der Anrufer mitunter sogar als Partner von Pfalzgas ausgibt. Oft werden auch persönliche Daten für weitere Werbezwecke abgefragt. Solche Werbeanrufe sind aber in jedem Fall gesetzlich verboten, wenn sich der Angerufene nicht vorab ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat. Deshalb sollte man den Anrufern auch resolut entgegentreten. Wer vorschnell einen Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen übrigens innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Gerne sind wir behilflich, wenn unsere Kunden hier Unterstützung wünschen. Wir werden jedenfalls in jedem Einzelfall prüfen, ob wir auch weitere juristische Schritte einleiten können. Dabei geht es uns um einen fairen Wettbewerb und nicht darum, selbst einen finanziellen Vorteil aus den Verfahren zu erzielen. Deshalb haben wir uns auch dazu entschlossen, entsprechende Vergleichzahlungen, die wir erhalten, immer für einen guten Zweck zu spenden. Dieses Mal geht die Spende zu gleichen Teilen in drei Gemeinden: an die Edenkobener Tafel, die evangelische Kirche in Rieschweiler-Mühlbach sowie an die Kindertagesstätten „Haus für Kinder“ und „An der Bach“ in Freinsheim. Die betroffenen Kunden, die uns die Wettbewerbsverstöße gemeldet haben, dürfen dabei stets die Spendenempfänger vorschlagen.“, so Brommko abschließend.

Was können Betroffene bei unlauterer Werbung tun? Pfalzgas gibt folgende Empfehlungen:

Bei unlauteren Methoden, bzw. unerwünschter Telefonwerbung sollten Kunden sich Folgendes notieren:

  • Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist
  • Datum des Anrufs
  • Name des Anrufers
  • Wenn möglich dessen Rufnummer
  • Grund des Anrufs

Diese Information können Kunden entweder der Bundesnetzagentur melden oder sich direkt an Pfalzgas wenden, kostenfrei unter .

Download: Presseinformation Spende aus Vergleichszahlung