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Energieausweis für Gebäude
Energieausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Nach mehreren Änderungen der EnEV (EnergieEinsparVerordnung) ist seit 01.07.2009 das Erstellen eines Energieausweises sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude für deren Eigentümer verpflichtend, sofern das Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Bei Neuerrichtung und auch bei Änderungen oder Erweiterungen muss ebenfalls ein Energieausweis erstellt werden. Bei Gebäuden die unter Denkmalschutz stehen, deren Wohnfläche kleiner 50 m² ist oder bei Selbstnutzung sind Ausnahmen vorgesehen.

Der Energieausweis wird entweder anhand des Verbrauchs der letzten 3 Jahre oder nach Berechnungen des Energiebedarfs bezüglich der vorhandenen Bausubstanz sowie installierten Technik erstellt.

Energieausweis - verbrauchorientiert Energieausweis - bedarfsorientiert

Den verbrauchsorientierten Energieausweis erhalten unsere Kunden für 89,25 €
(inkl. 19% MwSt.).
Der aufwändigere bedarfsorientierte Energieausweis kostet 595,00 € (inkl. 19% MwSt.).

Nähere Informationen erhalten Sie unter Tel. 06233 / 604-268 oder info@pfalzgas.de

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